Berater-Info: Biofütterung wird konsequenter
Zum 1. Januar 2005 haben sich die Fütterungsrichtlinien der
BIO SUISSE in einigen Punkten geändert. Mit den Änderungen
soll schrittweise erreicht werden, dass Tiere auf Biobetrieben
zu 100 Prozent Biofutter bekommen.
Milchpulver in Ergänzungsfuttermitteln für Ferkel muss
zukünftig in Knospe-Qualität eingesetzt werden (betrifft
meist nur Mischfutterindustrie). Konventionelle Gastroabfälle
dürfen nicht mehr an Schweine verfüttert werden. Für
Knospe-Betriebe, die bisher Gastroabfälle eingesetzt haben
gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2006. Für
Molkereiabfälle bleibt die bisher geltende Bestimmung bestehen
(Anteil der konventionellen Futterkomponenten erhöht auf 35
% der Trockensubstanz).
Ergänzungsfutter und Mineralstoffe
Hersteller von Ergänzungsfuttermitteln und Mineralstoffen
können ihre Produkte zur Kontrolle und zur Aufnahme in die
Hilfsstoffliste des FiBL anmelden. Bereits in der Hilfsstoffliste
2005 werden erlaubte Mineralstoffmischungen und spezielle Ergänzungsfuttermittel
erscheinen zunächst mit empfehlendem Charakter. Das heisst
im Jahr 2005 dürfen auch Produkte auf Knospebetrieben eingesetzt
werden, die die Aufschrift tragen „Das Produkte entspricht
der Futtermittelliste BIO SUISSE/ALP/FiBL 2004“ oder für
die eine aktuelle Futtermittelbestätigung (Original ist bei
den Kontrollfirmen erhältlich) ausgestellt wird. Andere Bestätigungen
werden von den Kontrollfirmen nicht akzeptiert. Werden Spezialprodukte
vom Tierarzt verschrieben, sind die Einsätze schriftlich festzuhalten
und anlässlich der Kontrolle vorzuweisen. Entgegen anders
lautender Meldungen sind erste per 1.1.2006 nur noch die in der
FiBL-Hilfsstoffliste aufgeführten Mineralstoffe und Ergänzungsfuttermittel
für den Einsatz auf Knospebetrieben erlaubt.
Weitere Informationen
Ansprechpartner
am FiBL: Barbara
Früh und Klaus Böhler
FiBL-Merkblatt
Fütterungsrichtlinien nach BIO SUISSE
Sonderbeilage bioaktuell: Was gilt neu im Biolandbau?
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