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Berater-Info: Fütterungsrichtlinien 2006 für Bio Suisse Betriebe

Die Bio Suisse setzt den Slogan „Ist die Knospe drauf- ist Bio drin“ immer mehr um. Dazu gehört, dass die Tiere artgerecht und möglichst mit Knospefutter gefüttert werden. Das Ziel ist die 100-ptozentige Biofütterung. Auf den 1. Januar 2006 wird ein weiterer Schritt in diese Richtung gemacht. Für die Biobetriebe gilt neu zu beachten, dass Wiederkäuer mit mindestens 95 Prozent Biofutter und die Nichtwiederkäuer mit mindestens 90 Prozent Biofutter gefüttert werden.

Regelungen für Wiederkäuer

Höchstanteil Nicht-Knospefutter: Der Verzehr von Nicht-Knospefutter darf bei Wiederkäuern 5 Prozent des Trockensubstanz-Gesamtverzehrs nicht überschreiten. Die folgenden Werte gelten für den angenommen Gesamtjahresverzehr verschiedener Raufutterverzehrer:

  dt TS pro DGVE
Milchkühe (5'000 kg Milch*)
55
Rindvieh Fleischproduktion
55
Aufzucht Rindvieh
55
Pferde
55
Milchschafe
55
Fleisch- und Aufzuchtschafe
55
Milchziegen
55
Fleisch- und Aufzuchtziegen
55
Übrige Raufutterverzehrer
55

* DGVE-Faktor für Milchkühe: Bei einer Jahresmilchleistung von 5'000 kg bis 5'999 kg wird der Faktor von 1 DGVE eingesetzt. Je 1'000 kg höherer oder tieferer Milchleistung steigt oder sinkt der DGVE-Faktor für Milchkühe um 0.1 (4'000 kg bis 4'999 kg = 0.9 DGVE / 6'000 kg bis 6'999 kg = 1.1 DGVE / 7'000 kg = 1.2 DGVE / usw.).

Obige Tabellenwerte sind auch die Grundlage für die Berechung des maximalen Anteils an Kraftfutter am Gesamtverzehr. Der Anteil von Raufutter für Wiederkäuer muss 90 Prozent der Gesamtration betragen. Als Raufutter gelten die folgenden Futterkomponenten (Definition Raufutter aus dem Anhang 3 der Bio Suisse Richtlinien):

  • Verfüttertes Stroh und verfütterte Streue
  • Futter von Dauer- und Kunstwiesen frisch oder konserviert
  • Ackerfutterkulturen inklusive Getreideganzpflanzen (inkl. Mais) frisch, siliert oder getrocknet
  • Zuckerrübenschnitzel
  • Futterrüben, Kartoffeln unverarbeitet
  • Abgang aus Obst- und Gemüseverarbeitung
  • Biertreber (Malztreber). Es muss ein unterschriebenes InfoXgenformular vorliegen.
    www.infoxgen.com > Rechtliches > Zusicherungserklärungen

Regelungen für Nichtwiederkäuer

Die Nichtwiederkäuer werden meistens mit Hilfsstoffknospefutter gefüttert. Dieses muss ab dem 1.1.2006 mindestens 90 Prozent Knospekomponenten enthalten, um die Fütterungsrichtlinien zu erfüllen. Vorsicht ist geboten, falls beispielsweise noch konventionelles Raufutter (Silagen) zugefüttert wird. Bei der Verfütterung von konventioneller Schotte darf der konventionelle Anteil (in Trockensubstanz gerechnet) auf bis zu 35 Prozent der Gesamtration erhöht werden. Das wir damit begründet, dass nur ein höherer Anteil von Schotte auch wirtschaftlich interessant ist.

Übergangsregelung für Hilfsstoffknospefutter

Sämtliche im Jahr 2005 hergestellten Hilfsstoffknospefutter dürfen bis Mitte 2006 (Ablaufdatum) eingesetzt beziehungsweise an die Biobetriebe verkauft werden.

Lohmischungen

Lohnmischungen dürfen bis auf weiteres auch in nicht zertifizierten Futtermühlen hergestellt werden. Die Bedingung ist, dass ein gültiger Lohnverarbeitungsvertrag abgeschlossen wird und die Warenflusstrennung zu 100 Prozent eingehalten wird. Diese Regelung gilt voraussichtlich noch bis Ende 2006. Die Lohnverarbeiter (Mühle) verpflichtet sich zum Einhalten der Bio Suisse Weisungen (Weisungen zu den Richtlinien, Teil Lizenznehmer Hofverarbeitung).

Mineral- und Ergänzungsfuttermittel

Sämtliche zugelassenen Mineral- und Ergänzungsfuttermittel sind in der Hilfsstoffliste 2006 gelistet. 2005 durch Biobetriebe eingekauften Produkte, dürfen im Jahr 2006 noch aufgebraucht werden (andere Regelung als bei den Hilfsstoffknospefuttermitteln). Falls betriebsspezifische Mineralstoffmischungen hergestellt werden, muss diese mit Stammnummer in der Hilfsstoffliste aufgeführt sein. Kundenmischungen werden anschliessend betriebsspezifisch zugelassen. Die Anbieter sind über die genauen Formalitäten informiert.

Weitere Informationen:

Die Futteranteile, Berechnungsgrundlagen und Anhänge der Knospe-Richtlinien sind im Merkblatt „Fütterungsrichtlinien 2006 nach Bio Suisse“ anschaulich dargestellt.
„Fütterungsrichtlinien 2006 nach Bio Suisse“ im FiBL-Shop (Gratis-Download)

Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an: Barbara Früh, Klaus Böhler, Tel. 062 865 72 72

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© 2008 FiBL Forschungsinstitut für biologischen Landbau
Last Update 03.01.2006 | Comments: webmaster@fibl.org

   
Milchkühe im Stall © FiBL, Bild: Thomas Alföldi
  Wiederkäuer werden ab dem 1.1.2006 zu 95 Prozent mit biologischem Futter gefüttert.