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Schweine

Fütterung

In der biologischen Schweinehaltung in der Schweiz werden v.a. Mischfuttermittel eingesetzt, die sogenannten Hilfsstoffknospefutter. Diese Mischfutter bestehen aus mindestens 80 % organischer TS.

Anforderungen:

  • zur Ergänzung der biologischen Komponenten können auch konventionelle Futterkomponenten (Anhang 5 der BIO SUISSE Richtlinien) eingesetzt werden, jedoch nicht mehr als 20 % der Gesamtration gemessen an der Trockensubstanz
  • Raufuttergabe ist obligatorisch (Definition von Raufutter im Anhang 3 der BIO SUISSE Richtlinien)
  • Eiweisskomponenten von Landtieren (ausser Milch und Milchnebenprodukte), reine Aminosäuren und Extraktionsschrote dürfen nicht eingesetzt werden.
  • Gentechnisch veränderte Organismen und deren Produkte sind grundsätzlich nicht zugelassen.
  • Phytase zur Reduzierung der Phosphorausscheidung darf nicht eingesetzt werden
  • Bei Verwendung von Molkereinebenprodukten kann der Anteil konventioneller Komponenten auf 35 % erhöht werden.

a BIO SUISSE Richtlinien (.pdf)

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Haltung

Anforderungen:

  • Einhalten der RAUS-Anforderungen

  • Einhalten der Mindestmasse gemäss BIO SUISSE-Weisung „Schweinehaltung“ (FiBL-Publikation „Mindestmasse für die Zuchtsauenhaltung“)
  • Täglicher Auslauf ab dem 24. Lebenstag. Ausnahme: Muttersauen in den ersten 24 Tagen nach dem Abferkeln
  • keine Fixierung der Muttersau
  • Absetzen der Ferkel von der Sau frühestens ab dem 42. Lebenstag
  • Weide oder Wühlareal für Galtsauen

  • Stroh oder Raufutter zur Beschäftigung
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Gesundheit

Anforderungen

  • die betäubungsfreie Kastration der Ferkel bis zum 14. Lebenstag ist erlaubt
  • Natürliche Mittel und komplementärmedizinische Heilmethoden haben bei Behandlungen den Vorrang
  • Der Einsatz von chemisch-synthetischen Medikamenten zu Therapiezwecken ist, unter Berücksichtigung der doppelten Wartezeit, auf Anordnung des Tierarztes zugelassen. Die Behandlungen müssen im Behandlungsjournal aufgezeichnet werden. Bei mehr als drei Behandlungen bei einem Tier oder einer Tiergruppe in einem Jahr können die Tiere nicht mehr als Biotiere vermarktet werden.
  • Impfungen sind zugelassen
  • Intramuskuläre Eiseninjektionen sind im biologischen Landbau nicht zugelassen
  • Parasitenbehandlungen können nur aufgrund eines Nachweises über Kot-Sammelproben durchgeführt werden.
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Weitere Informationen

Nähere Informationen erhalten Sie über das Zuchtsauenmerkblatt,
das Merkblatt Mindestmasse für die Zuchtsauenhaltung,
das Handbuch Tiergesundheit
oder
lassen Sie sich beraten von Barbara Früh

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© 2008 FiBL Forschungsinstitut für biologischen Landbau
Last Update 24.07.2006 | Comments: webmaster@fibl.org

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Schweine auf der Wiese, Hubertus Hertzberg, FiBL
 
     
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