Aktuelles
Infobrief September 2008 / Courrier d’information septembre 2008
Wichtige Informationen für Knospe- und Hilfsstoffknospefutterproduzenten.
Deutscher Brief an die Knospe-Lizenznehmer und Vormischungshersteller September 2008 (.pdf)
Informations importantes pour les preneurs de licence Bourgeon et les fabricants de pré-mélanges.
Courrier en français aux preneurs de licence Bourgeon et aux fabricants de pré-mélanges, septembre 2008 (.pdf)
100 % Biofütterung für Wiederkäuer: Was heisst das für die HSK-Futtermittelproduktion?
Die Änderungen auf den 01.04.09 betreffen die Futtermittel für Wiederkäuer. Die Futtermittel müssen ab dem 01.04.09 nach den neuen Richtlinien produziert werden. Das heisst, dass alle Komponenten in Knospequalität eingesetzt werden müssen. Bei mangelnder Ware können weiterhin Ausnahmebewilligungen für EU und CH-Bioware eingeholt werden (siehe unter „Einsatz von CH- und EU-Biokomponenten).
Das BLW hat entschieden, dass ab 01.04.09 nur noch Futtermittel verkauft werden dürfen, die nach den neuen Richtlinien produziert wurden. Im Gegensatz zu den anderen Richtlinienänderungen wird es also für den Warenverkauf keine Übergangsfrist geben. Wir empfehlen deshalb den Herstellern, jetzt schon Ihre Produktion umzustellen, so dass sie den Vorrat an „alten“ HSK Futtermittel bis zum 31.03.2009 verkaufen können. Die bis 31.03.09 verkauften HSK Futtermittel können auf den Betrieben bis zum Ablauf des Haltbarkeitsdatums, spätestens aber bis 30.09.2009, aufgebraucht werden.
100 % Biofütterung für Wiederkäuer ab April 2009
Das BLW hat sich bei der EG für eine Verlängerung der schweizerischen Übergangsfrist für nicht-biologische Nebenprodukte aus der Lebensmittelherstellung bis Ende 2011 sowie für die Aufnahme von Maiswürfeln in diese Übergangsfrist eingesetzt. Trotz intensiver Bemühungen ist dieser Antrag nicht durchgekommen. Weil in der EG seit dem 1. Januar 2008 für Wiederkäuer 100% Biofutter verlangt wird, gefährdet eine autonome schweizerische Lösung die Äquivalenz mit der EG-Bio-Verordnung.
Der Bio-Käse-Export in die EG soll nicht verhindert werden. Die Schweiz will zudem den hervorragenden Ruf und die Glaubwürdigkeit ihrer biologischen Produkte bewahren. Sie verzichtet deshalb auf eine Verlängerung der Übergangsfrist. Ab dem 1. April 2009 gilt in der Schweiz für Wiederkäuer die 100% Biofütterung.
Mit den Zertifizierungsstellen wurde vereinbart, dass sie ab der Winterfütterung 2008/2009 für die Bewilligung von nicht-biologischen Futtermitteln im Falle von nachgewiesenen Futtermittelertragsverlusten die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und damit im gleichen Sinne handhaben wie die EG-Mitgliedstaaten. Wenn ganze Regionen von Futtermittelertragsverlusten betroffen sind, kann das BLW regionale Ausnahmebewilligungen ausstellen.
Für die Fütterungsperiode 2008/2009 sind Bio-Futtermittel aus dem EG-Raum verfügbar. Auch die Vertragsproduktion in der Schweiz soll angekurbelt werden. Die Bio Suisse und das FiBL werden zur Unterstützung betroffener Bauern alternative Fütterungsmöglichkeiten veröffentlichen.
Die Bio Suisse wird mit den Futtermittelherstellern Strategien entwickeln, um Bio-Futtermittel in genügender Menge verfügbar zu machen. Im weiteren engagiert sie sich, eine Verbesserung der Markttransparenz herbeizuführen.
EU-Bio-Komponenten eingeschränkt zugelassen
Aufgrund der schlechten Versorgungslage von Knospe-Ölsaaten dürfen ausgewählte EU-Biokomponenten im Rahmen von 30 % eingesetzt werden.
Nähere Informationen finden Sie im Schreiben der Bio Suisse:
Informationsschreiben der Bio Suisse zu Knospe-Ölsaaten
und -kuchen (.pdf)
Infobrief Januar 2008
Wichtige Informationen für Knospe- und Hilfsstoffknospefutterproduzenten.
Deutscher Brief an die Knospe-Lizenznehmer und Vormischungshersteller Januar 2008 (.pdf)
Französischer Brief an die Knospe-Lizenznehmer und Vormischungshersteller Januar 2008 (.pdf)
Fütterungsrichtlinien 2008 für Bio Suisse Betriebe
Die Bio Suisse will ihren Slogan Ist die Knospe drauf - ist Bio drin glaubwürdig umsetzen. Dazu gehört auch, dass die Tiere artgerecht und möglichst vollständig mit Knospefutter gefüttert werden. Das Ziel 100 Prozent Biofutter soll schrittweise erreicht werden. Im Merkblatt steht, was ab dem 1. Januar 2008 gilt.
Die Futteranteile, Berechnungsgrundlagen und Anhänge der Knospe-Richtlinien sind im Merkblatt „Fütterungsrichtlinien 2008 nach Bio Suisse“ anschaulich dargestellt.
„Fütterungsrichtlinien 2008 nach Bio Suisse“ im FiBL-Shop
Aufgrund des DV Entscheides der Bio Suisse gilt neu
Wiederkäuer dürfen maximal 5 Prozent konventionelles Futter verzehren. Zusätzlich können neu 5 Prozent nach Schweizer oder EU-Bioverordnung zertifiziertes Futter eingesetzt werden. Insgesamt müssen immer 90 Prozent Knospe-Futter verfüttert werden. Folgende Komponenten sind zulässig:
Futter zertifiziert nach Bioverordnung (CH oder EU)
- Leinsaat
- Dextrose
- Weizenprotein für Kälbernährmehl
- Stroh zur Verfütterung
- Ackerfutterkulturen inklusive Getreideganzpflanzen (auch Mais), frisch, siliert, getrocknet
- Futterrüben unverarbeitet
- Futter von Dauer- und Kunstwiesen, frisch, siliert, getrocknet (Herkunft Schweiz und direkte Nachbarländer)
Nichtbiologisch (max. 5 Prozent, bis 31.3.09)
- Zuckerrübenschnitzel
- Melasse aus der Zuckerproduktion
- Früchtesirup
- Abgang aus Obst- und Gemüseverarbeitung
- Biertreber, Malztreber
- Kartoffelprotein
- Maiskleber
- Bierhefe
- unverarbeitete Kartoffeln aus der Lebensmittelherstellung
Aufgrund der aktuellen Verhandlungen mit dem BLW und der EU kann es zu Änderungen im laufenden Jahr kommen. Das Merkblatt wird sofort aktualisiert, wenn die neuen Regelungen klar sind.
Informationen dazu erhalten Sie bei den Futtermittelbeauftragten der Bio Suisse
Klaus Böhler
Wir prüfen National Organic Program (NOP) Futtermittel
NOP Betriebe müssen NOP zertifizierte Futtermittel einsetzen. Die NOP Anforderungen an die Misch- und Mineralfuttermittel unterscheiden sich von den Anforderungen der Bio Suisse Futtermittel.
Die bio.inspecta als NOP akkreditierte Kontrollstelle anerkennt nur die vom FiBL geprüften NOP Futtermittel als NOP-tauglich.
Das FiBL Futtermittelteam prüft im Auftrag der Futtermühlen und Mineralstoffhersteller die Produkte auf NOP-Tauglichkeit zu einem Stundensatz von 120,- Fr.
Bitte melden Sie sich bei Véronique Chevillat oder unter +41 62 865 04 12.
Jodiertes Viehsalz weiterhin zugelassen
Die Praxis mit der Jodverabreichung hat gezeigt, dass Biotiere über verschiedene Quellen (Viehsalz, Mineralsalz, Mischfutter und andere Ergänzungsfutter) mit Jod versorgt werden. Eine Kombination dieser Salzverabreichung kann zu einer Überversorgung mit Jodsalz führen. Darum kam Bio Suisse vor einigen Monaten zusammen mit dem FiBL und der ALP zum Schluss, den Einsatz von jodiertem Viehsalz zu unterbinden. Nun zeigen Reaktionen aus der Praxis aber, dass einige Betriebe nur Viehsalz verfüttern und die Jodversorgung knapp bis unzureichend ist. Darum kommt Bio Suisse auf den Entscheid zurück und lässt jodiertes Viehsalz auch weiterhin zu. Es liegt nun in der Kompetenz der Betriebe, die Verabreichungsmengen so zu halten, dass weder eine Über- noch eine Unterversorgung besteht. Die ALP informiert über die empfohlene Verabreichungsmenge bei Biotieren und wir bitten die betroffenen Bioproduzenten, sich an diese Empfehlungen zu halten. Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. +41 62 865-7272. Diese Meldung ersetzt sämtliche bisherigen Mitteilungen im Zusammenhang mit der Fütterung von jodiertem Viehsalz.
Information für alle Hilfsstoffknospefutter-Produzenten
Für die Freigabe der Gesuche müssen zukünftig die eingesetzten Komponenten eindeutig als "Knospe"-Komponenten in der Rezeptur bezeichnet werden. Die Bezeichnung „Bio“ reicht nicht aus.
Beim Einsatz von Vormischungen bitten wir Sie, die Bezeichnung zu verwenden, unter der die Produkte bei uns registriert sind.
Mineralstoffe und Ergänzungsfuttermittel
Auf Biobetrieb dürfen nur noch Mineral- und Ergänzungsfuttermittel eingesetzt werden, die auf der Betriebsmittelliste 2009 gelistet sind.
Betriebsmittelliste im FiBL-Shop
Anmeldung von Hilfsstoffknospefutter
Wir bitten die Knospe-Lizenznehmer zukünftig die neuen Rezepturen mittels einer Berechnungstabelle einzureichen. Die Berechnungstabelle ermöglicht Ihnen, die Rezepturen auf die Biotauglichkeit (prozentualer Anteil an biologisch organischer Substanz, zugelassene konventionelle Komponenten) zu prüfen und ermöglicht uns, die Gesuche schnellstmöglich zu bearbeiten. Langfristig ist diese Form der Gesuchseinreichung die Basis für die Arbeit mit Ecert. Ihre Rezepturen können so in digitaler Form abgelegt und schnell und flexibel geändert werden.
Bitte schicken Sie uns die Rezepturen in digitaler Form und per Post samt den dazugehörigen Etiketten. Achtung: die Berechnungstabelle ist für Rezepturen ab 01.01.2006 ausgelegt, d.h. der prozentuale Anteil an biologischer Substanz muss 90 % betragen.
Berechnungstabelle (.xls)
Aktuelle Futtermittelliste
Die aktuelle Futtermittelliste gilt seit 1. August 2005. Sie ist verbindlich für die Herstellung von Knospemischfutter und auch für konventionelle Futtermittel inklusive Mineralfuttermittel, die in Bio Suisse-Betrieben eingesetzt werden. Die Liste soll Produzenten und Kontrollpersonen als Hilfsmittel für den Vollzug der Regelungen im Futtermittelbereich dienen.
Futtermittelliste 2005 im FiBL-Shop

